QM in der Arztpraxis
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat alle an
der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden
Ärzte und Zahnärzte verpflichtet, ein
anerkanntes QM-System zu implementieren. Für
welches System sich der Arzt entscheidet, bleibt
ihm überlassen. Zeit haben die Ärztinnen und
Ärzte dafür noch bis Ende 2009. Dabei ist auch
egal ob die Praxis als Gemeinschaft,
Versorgungszentrum oder Partnergemeinschaft
geführt wird. Die KVen haben auch bereits
angekündigt, die Pflege eines QM-Systems zu
prüfen. Etwa 2-3 Tsd. Praxen sollen jährlich
geprüft werden.
[ganzer Bericht]
[ganzer Bericht]