QM in der Arztpraxis

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Zahnärzte verpflichtet, ein anerkanntes QM-System zu implementieren. Für welches System sich der Arzt entscheidet, bleibt ihm überlassen. Zeit haben die Ärztinnen und Ärzte dafür noch bis Ende 2009. Dabei ist auch egal ob die Praxis als Gemeinschaft, Versorgungszentrum oder Partnergemeinschaft geführt wird. Die KVen haben auch bereits angekündigt, die Pflege eines QM-Systems zu prüfen. Etwa 2-3 Tsd. Praxen sollen jährlich geprüft werden.
[ganzer Bericht]